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Waldhotel Wiesemann
Oberer Seeweg1b
34513 Waldeck
Telefon : +49 5623 933529-0
E-Mail :reception@waldhotel-wiesemann.de
Internet : http://www.waldhotel-wiesemann.de

Betreibergesellschaft:
Waldhotel Wiesemann
Oberer Seeweg1b
34513 Waldeck
Telefon : +49 5623 933529-0
Telefax :
E-Mail : reception@waldhotel-wiesemann.de
Internet : http://www.waldhotel-wiesemann.de

Vertretungsberechtigte :
Frau Michaela Wiesemann - Siebert info@waldhotel-wiesemann.de
Herr Wilfried Siebert info@waldhotel-wiesemann.de

USt-IdNr. : DE113125289

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV :
Frau Michaela Wiesemann
reception@waldhotel-wiesemann.de

Streitbeilegung:
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

CORONA   Sollten wir aus gesetzlichen Gründen wegen Corona nicht öffnen dürfen, oder Sie sind nachweislich an Corona erkrankt, können Sie, oder wir, Ihnen kurzfristig stornieren!

Allgemeines
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Veranstaltungsraum bestellt, zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
1. Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf den Bezug des Zimmers vor 15.00 Uhr. Wird das Zimmer am Abreisetag ohne Rücksprache mit der Rezeption über 11.00 Uhr hinaus in Anspruch genommen, wird bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des zu zahlenden Zimmerpreises berechnet.
2. Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume besteht nicht.
Es sei denn, es wurde vorher schriftlich vereinbart.
3. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften Besteller und Veranstalter als Gesamtschuldner.
4. Der Besteller verpflichtet sich, bei der Abreise den zu zahlenden Betrag in bar, oder mit EC-Karte zu begleichen. Liegt eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung vor, ist
der Besteller verpflichtet, die ihm zugesandte Rechnung innerhalb der folgenden 10 Tage ohne Abzug auf das Konto

der Sparkasse Waldeck Frankenberg BIC HELADEF1KOR IBAN DE33523500050002004182 zu
überweisen.
5. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die während des Aufenthalts im Hotel verursacht werden, haftet der Verursacher.
7. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
8. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
10. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einholungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.



II. Zimmerbuchung (ausschließlich Einzelbuchungen bis zu 10 Zimmer)
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die gebuchten Hotelzimmer werden bis 18.00 Uhr freigehalten. Ist bei einer Ankunftszeit nach 18 Uhr eine Kostenübernahme nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann das Hotel das oder die Zimmer anderweitig vermieten. Ist eine Kostenübernahme durch die Firma erwünscht, so muss diese vor Anreise des Gastes dem Hotel vorliegen. Liegt eine schriftliche Kostenübernahme beim Check In des Gastes nicht vor und ist der Gast nicht in der Lage die
gebuchten Leistungen zu bezahlen, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag aufzuheben und die Stornierungskosten an den Kunden weiterzugeben. Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt durch den Kunden bei Abreise bzw. nach Inanspruchnahme der Leistungen. Das Hotel ist jedoch berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages oder der vertraglichen Festlegung zu verlangen. Dies gilt besonders für Walk-In Gäste und Reservierungen, die am Anreisetag getätigt werden.
3. Eine kostenfreie Stornierung von garantierten Einzelbuchungen ist bis 21 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierungen nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung, werden 80% der vereinbarten Leistungen (Übernachtung und Frühstück) in Rechnung gestellt.
4. Bei vorzeitiger Abreise ist das Hotel berechtigt 80% der nicht in Anspruch genommenen aber gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei Arrangementbuchungen berechnen wir bei vorheriger Abreise 100%. In jedem Fall bemüht sich das Hotel, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe
der vertraglich vereinbarten Zimmer haftet der Besteller für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.

Wenn Sie ein Pauschalangebot gebucht haben, bitten wir um Beachtung, Nicht in Anspruch genomme Leistungen können nicht auf einen anderen  Gast übertragen werden.


III. Veranstaltungen jeder Art und Gruppenbuchungen (mehr als 10 Zimmer)
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen und Präsentationen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels.
2. Die gebuchten Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiträumen zur Verfügung. Überschreitungen können nur nach Absprache mit dem Veranstaltungsbüro und nach Verfügbarkeit gewährt werden.
3. Bei Gruppenbuchungen stellt der Besteller dem Hotel spätestens 21 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung. Für Buchungen von Gruppen und Veranstaltungen gelten folgende Rückgabefristen (Kulanzregelung):
bis 40 Tage vor Anreisetermin kostenfrei
bis 30 Tage vor Anreisetermin 30% der gebuchten Leistung
bis 20 Tage vor Anreisetermin 40% der gebuchten Leistung
bis 15 Tage vor Anreisetermin 60% der gebuchten Leistung
ab 10 Tage vor Anreisetermin 80% der gebuchten Leistung
ab 7 Tage vor Anreisetermin 100% der gebuchten Leistung
4. In jedem Fall bemüht sich das Hotel, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume / Hotelzimmer anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsräume & Hotelzimmer haftet der Besteller
für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.
5. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
6. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.



IV. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine verlangte Vorrauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen, sofern nicht mit dem Hotel schriftlich vereinbart, grundsätzlich nicht mitbringen.



VI. Kommission/Voucher
1. Die Kommission (10%) wird nur auf Anfrage und in Verbindung mit einem Kommissions- Vertrag gewährt, der von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Wird der Vertrag nicht vom Hotel unterzeichnet, besteht kein Recht auf Kommissionszahlung. Das Hotel gewährt keine Kommission bei einmaligen Buchungen.
2. Voucher werden nur auf vorherige Anfrage des Reisebüros akzeptiert.



VII. Sonstiges
1. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Hier sind Schadenersatzsprüche ausgeschlossen.
2. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, sofern möglich, die Sachen 6 Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

4. Reklamationen

  • Sollte es Beanstandungen geben, sind diese sofort den diensthabenden Mitarbeitern, zu melden. Der Mitarbeiter des Hotels ist dann in der Pflicht den Fehler, oder das bemängelte in Ordnung zu bringen.
  • Der Gast, hat die Pflicht Nacharbeit zu melden, deutsches Recht!
  • Das Hotel, hat die Pflicht dies in seiner Möglichkeit dies zu erledigen und sich im Rahmen seiner Möglichkeit darum zu kümmern.
  • Gibt ein Gast, nicht dem Hotel die Möglichkeit der Nacharbeit nicht, fordert er das Hotel nicht zur Nacharbeit auf, sind alle Fehler und Mängel akzeptiert, und geben keinen Grund, Anlass, hinterher bemängelt zu werden. 
  • Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
  • Spätere Reklamationen dürfen später nicht, Geschweige denn in Bewertungen, Aussagen oder Äußerungen genannt oder ausgesprochen werden.
  • Das Hotel, der Gastgeber verpflichtet sich zum Stillschweigen.
  • Der Gast verpflichte sich zum Stillschweigen.


VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.